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ANWALTSKANZLEI

DR. MÖRDER

& KOLLEGEN

Über die Grenzen von Freiburg hinaus steht die Anwaltskanzlei Dr. Mörder & Kollegen seit 1962 für kompetente und umfassende Rechtsberatung.

Zuverlässigkeit und persönlicher Einsatz unseres Kanzleigründers, Herrn Rechtsanwalt Dr. Heinz Mörder, haben den Charakter der Kanzlei nach-haltig geprägt und deren kontinuierliches Wachs-tum ermöglicht.

Durch sein großes Engagement bei der Regulierung von Verkehrsunfällen und der Verteidigung bei Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungs-widrigkeiten wurde ein Schwerpunkt der Kanzlei im Verkehrsrecht gebildet. Zum 31.12.2019 hat Herr Dr. Mörder seine aktive anwaltliche Tätigkeit in der Kanzlei aus Altersgründen beendet und seine Zulassung zurück gegeben.

Frau Rechtsanwältin Susanne Mörder wirkt seit 1995 an der Fortführung der Kanzleitradition mit. Als weiterer Kanzleischwerpunkt ist seit ihrem Eintritt das Familienrecht mit allen Möglichkeiten alternativer Streitbeilegung hinzu gekommen.

Bereichert wird das Tätigkeitsspektrum der Kanzlei durch die Mitarbeit weiterer Kollegen und ihrer jeweiligen Spezialisierung.

 

Um die fachliche Kompetenz unserer Kanzlei dauerhaft auf gleichbleibend hohem Niveau zu gewährleisten und in ihren Arbeitsabläufen fort-zuentwickeln, hat sich die Anwaltskanzlei Dr. Mörder & Kollegen als eine der wenigen Kanzleien in Freiburg im Jahre 2015  nach der weltweit anerkannten Norm DIN EN ISO 9001 erfolgreich im Geschäftsfeld anwaltliche Dienstleistungen und Kanzleimanagement zertifizieren lassen.

 

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Schwerpunkte

SCHWERPUNKTE

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich und bieten als alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten auch das Verfahren der Mediation und kooperativen Praxis an.

ARBEITSRECHT

Ausarbeitung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abfin-dungsvergleichen, Abmahnungen und Kündigungen

BAURECHT

Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen wegen Baumängeln, Honorarfragen, Kündigung und Abnahme

ERBRECHT

Ausarbeitung und Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen und Übergabe-verträgen, Vertretung bei Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsansprüchen, Gestaltung von Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorge und General-vollmachten

FAMILIENRECHT

Ausarbeitung und Überprüfung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungs-folgenvereinbarungen, Durchführung von Ehescheidungsverfahren, Regelung von Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaus-einandersetzung, Versorgungsausgleich

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Ausarbeitung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen, Klärung bei Fragen der Unternehmensgründung und Unternehmensauflösung

MEDIZINRECHT

Beratung und Vertretung bei ärztlichen Aufklärungs- und Behandlungsfehlern

MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen, Kündigungen und Mietauf-hebungsverträgen, Mieterhöhungsverlangen, Nebenkostenabrechnungen, Durch-setzung und Abwehr von Ansprüchen wegen Mietmängeln

VERKEHRSRECHT

Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen, Vertretung bei Verkehrsordnungs-widrigkeiten und Verkehrsstraftaten, Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

VERSICHERUNGSRECHT

Vertretung bei Ansprüchen aus Versicherungsverträgen

VERTRAGSRECHT

Beratung und Vertretung bei Ansprüchen aus Verträgen jeglicher Art sowie deren Beendigung, Ausarbeitung und Überprüfung von allgemeinen Geschäfts-bedingungen

ZWANSGVOLLSTRECKUNGSRECHT
UND INKASSO

Durchsetzung titulierter Ansprüche

 

MEDIATION

Methode der außergerichtlichen Konfliktlösung, anwendbar bei Streitfällen in nahezu allen Rechtsgebieten insbesondere zur Regelung der rechtlichen Folgen von Trennung und / oder Scheidung unter Leitung eines neutralen Dritten – des Mediators

Susanne Mörder

Mediation

Was ist Mediation?

 

Mediation ist wie das Verfahren der kooperativen Praxis ein Verfahren zur gütlichen Streitbeilegung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Die Mediation ersetzt wie auch das Verfahren kooperativer Praxis im Familienrecht keine Paartherapie, sondern soll rechtliche Folgen von Trennung und/oder Scheidung regeln.

Wann brauchen Sie Mediation?
Typischerweise setzt Mediation dort ein, wo zwischen den Parteien ein Konflikt entsteht oder bereits entstanden ist, die Parteien aber nicht in der Lage sind, diesen Konflikt alleine zu lösen.
 

Was ist der Unterschied zu einem Gerichtsverfahren? Mediation geht davon aus, dass es Menschen möglich ist, sich auch bei widerstreitenden Interessen und in schwierigen Fragen so miteinander auseinanderzusetzen, dass der gegenseitige Respekt erhalten bleibt und ein Ausgleich dieser unterschiedlichen Interessen erzielt werden kann.


Daher entscheidet bei einer Mediation nicht ein Dritter- beispielsweise der Richter-, sondern die Parteien entwickeln eigenverantwortlich eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Die Parteien können nur einvernehmlich oder gar nicht zu einer Konfliktlösung gelangen.

Wie verläuft eine Mediation?

 

Der Mediationsprozess ist im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren weder an zwingende Verfahrensvorschriften noch an Anträge gebunden, da die Parteien das Verfahren weitgehend selbst bestimmen können. Dennoch wird das Verfahren üblicherweise mit Hilfe eines strukturierten Ablaufs in 5 Phasen durchgeführt.

Phase 1: Der Mediator führt mit den Parteien ein Gespräch, in dem er seine Rolle und die Charakteristika des Verfahrens erklärt. Die Regeln werden besprochen und festgelegt. Erklären sich beide Parteien danach zur Mediation bereit, wird ein Mediationsvertrag mit dem Mediator geschlossen, der insbesondere Vertraulichkeit regelt, die Allparteilichkeit des Mediators, Hemmung der Verjährung, Kosten und Kostenverteilung.

Phase 2: Die Parteien stellen den Konflikt aus ihrer Sicht dar, die zu behandelnden Themen werden festgelegt, streitige und unstreitige Fragen abgeschichtet.

Phase 3: In dieser Phase erhalten die Parteien Gelegenheit, ihre persönlichen und wirtschaftlichen Wünsche darzulegen. Es wird die hinter den rechtlichen Positionen liegende und zumeist verborgene Interessenlage der Konfliktbeteiligten herausgearbeitet.

Phase 4: Ausgehend von dem Gedanken, dass den Parteien durch die vorangegangenen Phasen ein gegenseitiges Verstehen ermöglicht wurde, sollen die Parteien nun alle denkbaren Lösungen vorschlagen. Schließlich werden diese Lösungen von den Parteien gemeinsam bewertet.

Phase 5: Die Parteien einigen sich auf einen Lösungsvorschlag, der durch den Mediator rechtlich ausgearbeitet wird. Das Verfahren endet durch Unterzeichnung der dementsprechend vom Mediator gestalteten Mediationsvereinbarung, die durch die Unterschrift rechtsverbindlich für jede Partei wird. Endet die Mediation ohne Einigung, können die Parteien bis dahin ruhende gerichtliche Verfahren ohne Rechtsnachteile wieder aufnehmen.

Kooperative Praxis

KOOPERATIVE PRAXIS

Methode der außergerichtlichen Konfliktlösung, anwendbar bei Streitfällen in nahezu allen Rechtsgebieten insbesondere zur Regelung der rechtlichen Folgen von Trennung und / oder Scheidung unter Leitung der speziell hierfür ausgebildeten Rechtsanwälte der Parteien

Susanne Mörder

Was ist kooperative Praxis?

Hierbei handelt es sich um ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung, bei dem rechtliche Streitigkeiten ausschließlich durch Verhandeln beigelegt werden, wobei jede Partei von ihrem eigenen Rechtsanwalt unterstützt wird.

Dies ist der wesentliche Unterschied zur Mediation, bei der ein Mediator beide Parteien gleichermaßen unterstützt. Kooperatives Verfahren ersetzt keine Paartherapie im Familienrecht, sondern soll die rechtlichen Folgen von Trennung und/oder Scheidung regeln.

Wann brauchen sie kooperative Praxis?
Das Verfahren der kooperativen Praxis ist immer dann sinnvoll, wenn zwischen den Parteien ein Konflikt entsteht oder bereits entstanden ist, die Parteien aber nicht in der Lage sind, diesen Konflikt alleine zu lösen.

Was ist der Unterschied zu einem Gerichtsverfahren?

Das Verfahren der kooperativen Praxis geht davon aus, dass es Menschen möglich ist, sich auch bei widerstreitenden Interessen und in schwierigen Fragen so miteinander auseinanderzusetzen, dass der gegenseitige Respekt erhalten bleibt und ein Ausgleich dieser unterschiedlichen Interessen erzielt werden kann. Daher entscheidet bei dem Verfahren der kooperativen Praxis nicht ein Dritter – beispielsweise der Richter -, sondern die Parteien entwickeln eigenverantwortlich mit ihren am Verfahren beteiligten Anwälten  eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Die Parteien können nur einvernehmlich oder gar nicht zu einer Konfliktlösung gelangen.

Wie verläuft ein Verfahren in kooperativer Praxis?

  1. Jede Partei beauftragt zunächst einen Anwalt ihres Vertrauens, der ebenfalls eine Ausbildung als Mediator und in kooperativer Praxis haben muss.
    Damit das Verfahren gelingen kann, schließen die Parteien mit ihren Anwälten einen speziellen Mandatsvertrag, der ausschließlich auf Einigung ausgerichtet ist. Anders als in einem üblichen Verfahren, ist das Verhalten des von den Parteien beauftragten Anwalts nicht darauf ausgerichtet, sich für ein mögliches gerichtliches Verfahren „rechtspositionsfähig“ zu halten und strategisch vorzugehen.

  2. Die Parteien und ihre Anwälte treffen sich zu einem gemeinsamen Gespräch und schließen eine Vereinbarung. In dieser verpflichten sich die Parteien, unter Einhaltung bestimmter Verfahrensregeln, auf eine außergerichtliche Einigung hinzuwirken.

  3. In weiteren Sitzungen werden gemeinsam mit den Anwälten die anstehenden Themen der Parteien besprochen und Lösungen erarbeitet. Das Verfahren ist, wie auch der Mediationsprozess, weder an zwingende Verfahrensvorschriften noch an Anträge gebunden. Die Vorgehensweise folgt im Wesentlichen den methodischen Vorgaben der Mediation.

  4. Zwischen den gemeinsamen Sitzungen kann sich jede Partei nach individuellem Bedarf mit ihrem eigenen Anwalt alleine beraten.

  5. Die Ergebnisse, die in den gemeinsamen Sitzungen erarbeitet werden, werden in verbindlichen Vereinbarungen festgehalten.

  6. Das Verfahren endet, wenn sich eine Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen entschließt.

  7. In diesem Fall wird das Mandatsverhältnis zwischen der Partei und dem jeweiligen Anwalt beendet.

  8. Der jeweilige Anwalt kann in einem etwaigen gerichtlichen Verfahren nicht als Zeuge benannt werden und würde in diesem Fall seine Aussage vor Gericht verweigern.

  9. Die Parteien müssen dann andere Anwälte für das gerichtliche Verfahren beauftragen.

  10. Die Parteien können bis dahin ruhende gerichtliche Verfahren ohne Rechtsnachteile (wieder) aufnehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Mediation und kooperativer Praxis?

Mediation und kooperative Praxis zielen beide als Konsensverfahren auf eine interessengerechte, selbstverantwortete Einigung, gegebenenfalls eine rechtsverbindliche Vereinbarung ab. Prinzipien und der Ablauf sind ähnlich.

 

Der Unterschied liegt darin begründet, dass bei einem Mediationsverfahren der Mediator mit den Parteien die Gespräche führt, und die Parteien eine Lösung erarbeiten.

 

Im Verfahren der kooperativen Praxis hat jede Partei ihren eigenen Rechtsanwalt an ihrer Seite, und die Parteien erarbeiten mit ihren Anwälten in gemeinsamen Gesprächen eine außergerichtliche Vereinbarung.

 

Wenn Sie meinen, dass Sie in den Verhandlungsgesprächen einen „Fürsprecher“ an Ihrer Seite benötigen, der Sie auch in rechtlichen Fragen berät, dann ist das Verfahren der kooperativen Praxis für Sie vorzugswürdig.

PSYCHOLOGISCHE BERATUNG

PSYCHOLOGISCHE BERATUNG

SYSTEMISCHE EINZEL-, PAAR-
UND FAMILIENTHERAPIE (HPG)

 

Susanne Mörder

TRENNUNG - SCHEIDUNG - PSYCHOTHERAPIE?

Viele Menschen sind in der Phase einer Trennung und/oder Scheidung zunächst unsicher, wie es weitergehen soll. Ein Lebenskonzept bricht weg. Eine Unmenge von Fragen tut sich auf, wie beispielsweise die, ob es nicht doch noch einen Weg gibt, die Beziehung zu retten.

Ein so einschneidendes Lebensereignis wie eine Trennung geht mit Gefühlen von Wut, Enttäuschung, auch Trauer oder tiefer Verzweiflung einher. Aber auch Ängste in Bezug auf die Kinder, das Alleinsein, die Finanzen und anderes treten auf.

Vielen Menschen geht in dieser hoch emotionalen Phase der Blick auf eigene Ressourcen und/oder auf die Bedürfnisse der Kinder verloren.

In der Auseinandersetzung mit dieser Lebenskrise sehen sich die meisten Menschen mit sehr ambivalenten Gefühlen konfrontiert, was eine Entscheidungsfindung im Hinblick auf die anstehenden Fragen erschwert.

Befinden Sie sich im Stadium gerichtlicher Auseinandersetzung, vermischt sich zudem häufig Ihre persönliche mit der juristischen Ebene.

Ich möchte Sie in dieser Lebensphase darin unterstützen

die Fähigkeit in sich selbst (wieder-) zu entdecken:

  • eigene Anteile Ihrer selbst, die zu dem Konflikt geführt haben und/oder die Aufrechterhaltung fördern, wahrzunehmen und zu verstehen

  • fähiger zum Selbstausdruck zu werden

  • und dadurch verständnissvoller und annahmebereiter gegenüber anderen zu sein und angemessener und leichter mit der Konfliktsituation fertig werden zu können.
     

Ich kläre mit Ihnen die Frage
ob Sie sich trennen, scheiden lassen, alleine oder gemeinsam beraten lassen möchten und unterstütze Sie bei den jeweils erforderlichen Schritten.
 

Das Ganze im Blick
Mensch | Familie | Recht

Mit meiner fortschreitenden beruflichen Erfahrung als Rechtsanwältin (seit 1995) und Fachanwältin für Familienrecht (seit 2003) habe ich die Überzeugung gewonnen, dass insbesondere familienrechtliche Konflikte nur bedingt auf der juristischen Ebene gelöst werden können.

 

Um Alternativen zur streitigen Konfliktlösung vor Gericht anbieten zu können, habe ich daher 2002 an der Universität Tübingen - Zentrum für Konfliktmanagement und Mediation - meine Ausbildung als Mediatorin abgeschlossen.

Um mich und meine Tätigkeit weiter zu qualifizieren und auch psychotherapeutisch arbeiten zu können, habe ich im März 2012 die amtsärztliche Prüfung für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz abgelegt.

Im Jahr 2012 habe ich an einer Weiterbildung zum Thema "Psychodrama in Gruppen" an der Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung, wissenschaftliches Institut des JHW-pädagogische Hochschule Freiburg teilgenommen.

 

In den Jahren 2013 und 2014 habe ich am Universitätsklinikum Freiburg, Freiburger Familientherapeutischer Arbeitskreis e. v., Zentrum für psychische Erkrankungen, Klinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie, die Fortbildung "Paar und Familientherapie-Systemische Kompetenz" sowie "Systemische Paartherapie" absolviert.

 

Im Februar 2014 habe ich mich zur Anwältin für kooperative Praxis durch die Fortbildung in kooperativer Praxis "kooperatives Verhandeln von Anwälten gemeinsam mit anderen Professionen - collaborative Practice" qualifiziert.

Ich biete den in (familien)rechtlichen Konflikten verhafteten Klienten daher ein umfassendes Spektrum von Beratung und Hilfe an, indem ich sowohl meine Kenntnisse und Erfahrungen als "klassische" Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, als auch den Blick auf den Menschen als "Ganzes" in seinem psycho-sozialen Kontext fruchtbar machen kann.

ANWÄLTE

Rechtsanwalt Dr. Heinz Mörder  | Freiburg
Rechtsanwältin Susanne Mörder | Freiburg
Dr. Heinz Mörder
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Tätigkeit zum 31.12.2019 beendet
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für Familienrecht | Psychologische Beratung
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Tel. 0761-2169950
Fax 0761-77026
info@kanzlei-moerder.de

Urachstraße 25, 79102 Freiburg

 

Unsere Kanzlei liegt im Innenstadtbereich von Freiburg im Stadtteil Wiehre. 

Parkmöglichkeiten bestehen auf Parkplätzen mit Parkscheinautomat direkt vor der Kanzlei. Sie erreichen uns ebenfalls mit der Straßenbahnlinie 2, Haltestelle Lorettostraße

NACHTBRIEFKASTEN

Hildastr. 66 / Rückseite vom Gebäude

Sie gehen an „Oma’s Küche“ (Restaurant Wiehrehof) vorbei, biegen links ab und danach gleich wieder links in die Einfahrt.

Wenn Sie nun geradeaus auf das Garagentor  zugehen, sehen Sie links neben dem Garagentor den Briefkasten unserer Anwaltskanzlei.

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